Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einer oder mehreren Personen.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.