| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Gartenfachberater und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt. |