Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten wird in der Weise eingeschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.