Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und den Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein allein. Die Beisitzer sind nur gemeinsam mit dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister oder dem Schriftführer vertretungsberechtigt.