Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Ist ein Stellvertreter bestellt vertritt dieser zusammen mit dem Vorsitzenden. Sind mehrere Stellvertreter bestellt vertreten 2/3 der Vorstandsmitglieder.