Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein jeweils allein und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.