Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Hauptkassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Investitionen mit einem Kostenrahmen von über 100.000,00 € und über Verkauf oder Belastung des vereinseigenen Grundstücks.