Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie vom erweiterten Vorstand genehmigt bzw. beschlossen wurden.