Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden, von denen einer zugleich Kassenwart ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Kassenwart. Der Vorsitzende vertritt allein.