| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam,
soweit es sich um Rechtsgeschäfte handelt, die den Verein zu Leistungen von weniger als 3.000.00 Euro verpflichten. In allen anderen Fällen bedarf es für eine wirksame Vertretung gegenüber Dritten der Beteiligung von allen Vorstandsmitgliedern. |