Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart .
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
In finanziellen Angelegenheiten vertreten der erste Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam . Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und in allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie bei Rechtsgeschäften über 1000,-Euro und die Aufnahme von Krediten über 1000,-Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.