Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied .
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.allein, im übrigen vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam.