Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und dem Vorstand Finanzen & Recht (zweiter stellvertretender Vorstandsvorsitzender).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.