Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden je allein.
Der Kassierer vertritt zusammen mit dem ersten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.