Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Beauftragten für Ökologie, Umweltschutz und Kultur.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.