Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Leiter des Forschungsnetzwerks, mindestens einem stellvertretenden Leiter des Forschungsnetzwerks, dem Finanzvorstand und mindestens einem stellvertretenden Finanzvorstand. Der Vorsitzende, der Leiter des Forschungsnetzwerks und der Finanzvorstand vertretend den Verein allein, alle übrigen Mitglieder des Vorstands zu zweit.