Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vize-Präsidenten, dem Finanzvorstand und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Anmeldungen von Satzungsänderungen und Neuwahlen zum Vereinsregister besteht Einzelvertretungsberechtigung.