Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern und bis zu sieben Beisitzern.
Jedes Vorstandsmitglied ist bei Anmeldungen zum Vereinsregister allein vertretungsberechtigt.
In allen anderen Fällen wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.