| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einem weiteren Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch die beiden anderen Vorstandsmitglieder gemeinsam. |