| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 500,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |