Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem dritten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kommunikationsvorstand und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte in der Weise eingeschränkt, dass zu Beteiligungen und zur Aufnahme von Darlehen die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.