Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern darunter gegebenenfalls dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter , dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte wird in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von 700,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.