Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 500,00 EUR vertreten der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam.
Über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften, die Aufnahme von Darlehen und über Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 150.000,00 EUR entscheidet die Mitgliederversammlung.