Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.500,00 Euro, die nicht nur in der Erfüllung einer Verbindlichkeit bestehen, ist ein zustimmender schriflicher Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.