Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam bei:
-Verfügungen über Konten oder Vermögenswerte über 12.000 Euro
-der Aufnahme von Krediten, dem Abschluss von Mietverträgen und Ratenzahlungskaufverträgen