Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und höchstens einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Ist nur ein Vorstandsmitglied gewählt, ist es einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.