Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Rechtsgeschäfte über einem Volumen von 2.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.