Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schiessleiter und dem Vorstandsmitglied für Protokollführung und Öffentlichkeitsarbeit (Schriftführer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Bei Abschluss von Grundstücksgeschäften (An- und Verkauf) ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der Vorsitzende ist alleinvertetungsbefugt.