Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden sowie mindestens zwei und höchstens vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000,- Euro, bei der Vornahme von Anmeldungen sowie bei der Abgabe der Steuererklärung wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.