| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1000,00 Euro nur gemeinschaftlich vertretungsbefugt. |