Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der Vorstandsvorsitzende und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende haben Alleinvertretungsbefugnis.