Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Über Rechtsgeschäfte, deren Geschäftswert den Gesamtbetrag der jährlich nach der Satzung zu zahlenden Mitgliedsbeiträge um mehr als 10 % überschreitet, beschließt die Mitgliederversammlung soweit diese nicht bereits im Rahmen des Wirtschaftsplanes beschlossen wurden.