| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, darunter ein Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 €. |