Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte mit mehr als 10.000,-- EUR pro Geschäftsjahr und für Grundstücks- und Mietverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.