Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden/Präsidenten, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem stellvertretenden Generalsekretär, dem Kassenwart, dem Finanzsekretär, dem Offizier für Öffentlichkeitsarbeit aller Länder, dem Rechtsberater und dem Home-Shuttle-Beauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.