Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart/Schatzmeister, dem Mitglieder-Koordinator/Schriftführer, dem Beisitzer aus den Reihen des Kitapersonals und bis zu zwei weiteren Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.