Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und den zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte in der Weise eingeschränkt, dass zum Erwerb, Verkauf, Belastung und allen sonstigen Verfügungen uber Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme von Krediten von mehr als 2000,- EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.