| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und gegebenenfalls bis zu zwei geschäftsführenden
Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Geschäften ab einem Betrag von 5000,00 Euro sowie bei Personalentscheidungen muss die Zustimmung des gesamten erweiterten Vorstands eingeholt werden. |