| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, zwei Beisitzern, einem Mitglied des Gemeinderates der Kroatischen Katholischen Mission Berlin und dem Gemeindeleiter der Kroatischen Katholischen Mission oder dem/der von ihm Beauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Kontovollmacht ist dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart erteilt. Zeichnungsberechtigt sind zwei Kontobevollmächtigte. Abhebungen und Überweisungen bis zu einem Betrag von 500,- EUR können von einem Kontobevollmächtigtem durchgeführt werden. |