Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schatzmeister und dem zweiten Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, bei einem Geschäftswert über 20.000,00 Euro vertreten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.