Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verträge müssen von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.