Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbestiz und die Beteiligung an Gesellschaften.