Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 250.000 EUR bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.