Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab EUR 500,00.