Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und vier stellvertretenden Vorsitzenden, von denen einer gleichzeitig die Funktion des Schriftführer und einer gleichzeitig die Funktion des Schatzmeister übernimmt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.