Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem esten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis zu 500,00 Euro sind die Vorsitzenden alleinvertretungsbefugt.