Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorstandsvorsitzenden und dem zweiten Vorstandsvorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. In Bankgeschäften ist jedes einzelne Vorstandsmitglied zeichnungsberechtigt.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.