Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Vize-Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.