Der Verein gemäß § 26 besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Vizevorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Vorstand für Aktivitäten, sowie dem Vizevorstand für Aktivitäten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.