Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Schatzmeister (Vize-Präsident) und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die die R.K.G. mit mehr als 200,-- DM belasten, bedarf es der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Zustimmung des Präsidenten.